Übersicht möglicher Schulabschlüsse in NRW
Übertritt in Nordrhein-Westfalen – wie funktioniert es?
Durch die Grundschule wird mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse eine Empfehlung angeboten, die den Eltern die Entscheidung zum anstehenden Schulwechsel erleichtern soll – letztlich treffen die Entscheidung die Eltern alleine.
Die Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule sowie das Gymnasium ermöglichen den Hauptschulabschluss und den mittleren Schulabschluss. Auf dem Gymnasium, der Gesamtschule und den Berufskollegs wird das Abitur ermöglicht.
Abschluss der Hauptschule
An den nordrhein-westfälischen Hauptschulen wird nach Abschluss des 9. Schuljahres der Hauptschulabschluss ohne zentrales Abschlussverfahren erlangt. Je nach Leistung werden die Schüler anschließend in die 10. Klasse Typ A oder Typ B versetzt. Typ A erwirbt nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss in einem zentralen Abschlussverfahren. Typ B hingegen erhält nach dem erfolgreichen zentralen Abschlussverfahren den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Besonders gute Leistungen (Qualifikationsvermerk) erhalten zusätzlich die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Abschluss der Realschule
Nach dem Abschluss der 10. Jahrgangsstufe kann der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden. Dieser berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn mindestens befriedigende Leistungen in allen Fächer erzielt werden. Weiterhin kann ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben werden.
Abschlüsse der Sekundarschule
Die Sekundarschule bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sowohl den Hauptschulabschluss nach der 9. Jahrgangsstufe zu absolvieren, als auch den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach der Klasse 10 zu erwerben.
Die Sekundarschule bietet im Unterricht von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache wird im sechsten Jahrgang optional angeboten. Auch im Jahrgang 8 bietet sich ebenso wie am Gymnasium und der Gesamtschule erneut die Möglichkeit, eine Fremdsprache zu erlernen.
Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe. Sie bietet aber über die verbindlich geregelte Zusammenarbeit mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur.
Abschlüsse der Gesamtschule
An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden. Das heißt, der Hauptschulabschluss kann sowohl nach der 9. oder 10. Klasse erworben werden und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach der 10. Klasse. Um den mittleren Schulabschluss zu erwerben, müssen mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen und im Fach des Wahlpflichtunterrichts erreicht werden sowie befriedigende Leistungen in den Grundkursen. In den übrigen Fächern müssen mindestens zwei davon mit befriedigenden Leistungen und der Rest mit ausreichenden Leistungen abgelegt werden. Das Abitur wird in insgesamt neun Jahren erworben.
Abschluss des Gymnasiums
Nach der zehnten Jahrgangsstufe kann der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses am Ende der 9. Klasse und einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss zu erlangen. Das Abitur wird nach insgesamt 12, in SJ 2019/2020 in 13 Schuljahren erreicht.
Übersicht der gängigen Schulabschlüsse nach NRW Landesrecht und ihrer möglichen weiteren (umgangssprachlichen) Bezeichnungen:
Allgemeine Fachhochschulreife Abi, Abitur, AHR, Vollabi
Fachgebundene Hochschulreife Fachabi
Fachoberschulreife Realschulabschluss, FOR, Mittlere Reife
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 HSA Kl 9, Sek I, HA
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 A HSA Typ 10 A ,qualifizierter HSA
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 B Mittlerer Schulabschluss,HSA Typ 10 B, FOR
Förderschulabschluss FS
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